Impressum MX Park Münster
Haftungsausschluss
Haftung für Fahrer bei Streckennutzung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Training auf der Motocross
Trainingsstrecke des MSC Münster e.V. in Greven-Guntrup teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem
von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Der Fahrer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Tageszettel den Inhalt des Haftungsausschluss zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen. Bei Minderjährigen Fahrer wird die Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten geleistet. Jahrekarteninhaber bestätigen bei Erhalt des Lichtbildausweises & der Bezahlung der Jahresgebühr ihre Kenntnisnahme dieses Haftungsausschlusses.
Mit dieser geleisteten Unterschrift erklärt der Fahrer den Verzicht auf alle Ansprüche jeder Art auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen und zwar gegen:
* DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB,
sowie gegen Organe, Präsidenten, Geschäftsführer, Generalsekretäre und
Vereinsvorsitzende
* Die ADAC Gaue und die DMV Landesbünde
* Den Betreiber, den Streckenwart, dessen Helfer und Streckeneigentümer
* Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit dem Betrieb dieser
Strecke in Verbindung stehen
* Den Straßenbaulastträger, soweit durch Schäden durch die Beschaffenheit der
bei dem Anfahrt zum Training zu benutzenden Wege samt Zubehör verursacht werden
und die Erfüllungs- Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und
Stellen
Außer für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters des
enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
– beruhen.
Zusätzlich gegen:
* Die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter
anderer Fahrzeuge
* Den eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer
Sie verzichten ebenfalls auf Anspruch jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit dem Training entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters des enthafteten
Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift auf den Tageszetteln wirksam (bei Jahreskarteninhabern mit erhalt des Lichtbildausweises und der Quittierung selbigem). Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben
von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Münster/Greven, 01.01.2005
Vereinsführung des MSC Münster e.V. Betreiber MX-Park Münster
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Quelle: Rechtsanwalt Sören Siebert